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05 | 09 | 2010
Rechtsschutz
Hinweise zum Rechtsschutzverfahren

 

Die Hinweise zum Rechtsschutz bitte zusammen mit dem Antrag einreichen.

Nach § 8 der Satzung der DPolG Niedersachsen hat jedes Mitglied das Recht, den Landesverband mit der Vertretung seiner dienstlichen, beruflichen und versorgungsrechtlichen Belange zu beauftragen und die hierfür vorgesehene Vermittlungshilfe, rechtliche Beratung und Vertretung im Rahmen der Rechtsschutzordnung (zum download unter www.dpolg.org) in Anspruch zu nehmen.

 

Rechtsschutz wird nur auf Antrag vom Landesverband gewährt, zur Durchführung bedient sich der Landesverband der Rechtsanwälte des Dienstleistungszentrums (DLZ) Nord des dbb und tarifunion in Hamburg. Alle notwendigen Kosten, auch beim Unterliegen, werden vom DLZ getragen. In Ausnahmefällen kann die Vertretung durch einen niedergelassenen Rechtsanwalt als "Vor-Ort-Betreuung" erfolgen. Kosten dafür werden nur in der nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) vorgesehenen Höhe übernommen, wenn der Landesverband schriftlich vor der Übertragung des Mandates seine Zustimmung erteilt hat.

Anträge sind bei der Landesgeschäftsstelle (LGS) Hannover, den Direktions- und PI-Verbänden und als Download von der Homepage DPolG Niedersachsen (www.dpolg.org) erhältlich. In jedem Fall sind dem Antrag ein vollständiger Sachverhalt und alle zum Verfahren vorliegenden Vorgänge beizufügen und der LGS zur Prüfung zuzusenden. Sind bei der Rechtsschutzsache Fristen zu wahren, kann eine Übersendung an die LGS auch per Telefax erfolgen, auf den Lauf der Fristen ist hinzuweisen.

Der Rechtsschutz der DPolG Niedersachsen umfasst die Rechtsverteidigung (z.B. strafrechtliche Ermittlungen gegen das Mitglied) und die aktive Rechtsverfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen (z.B. Schadensersatz, Schmerzensgeld). In beiden Fällen kann auch ein Anspruch auf Gewährung dienstlichem Rechtsschutz gegeben sein. Anträge für dienstlichen Rechtsschutz sind bei den Polizeidirektionen erhältlich.

Gem. § 4 Abs. 4 der Rechtsschutzordnung müssen Mitglieder, die Rechtsschutzleistungen der DPolG erhalten haben, die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten zurückzahlen, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der letzten Leistung aus der DPolG ausscheiden. Als pauschalierte Rückforderung werden 200,00 € festgelegt.

Besteht Unklarheit über die Art und den Ablauf des Rechtsschutzes, sollte der Rechtsschutzbeauftragte der DPolG Nds. beteiligt werden (mobil 0177 / 8935773).

 
Antrag

Hier geht es zum Rechtsschutzantrag:

 
Rechtsschutzordnung

der Deutschen Polizeigewerkschaft im dbb, Landesverband Niedersachsen

Stand: 01.09.2009

Grundlage ist die Rahmenrechtsschutzordnung für den dbb beamtenbund und tarifunion und seine Mitgliedsgewerkschaften in der Fassung des Beschlusses des Bundeshauptvorstandes vom 16.06.2009

 

Die komplette Rechtsschutzordnung gibt es hier...

 


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