Gemeinsame Info von BdK und DPolG 
Abschlussbericht liegt vor:
Dienstpostenkonzept eröffnet endlich realistische Perspektiven für die niedersächsische Polizei
Während die GdP an ihrer realitätsfernen Verweigerungshaltung festhält, arbeiten der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die Deutsche Polizeigewerkschaft gemeinsam weiter an gerechten Lösungen!
Denn nunmehr steht fest:
3100 bewertbare Dienstposten nach A 11, davon ca. 1700 Sockeldienstposten und ca. 1400 Korridorbewertungsmöglichkeiten, geben den Behörden eine ausreichende Flexibilität für die Planstellenvergabe.
Für BdK und DPolG wird so endlich eine alte Forderung nach Einheit von Dienstposten und Planstelle erfüllt. Ungerechte Wartezeiten von annähernd 10 Jahren für den Erhalt der Planstelle gehören bald der Vergangenheit an.
Bei der Beschreibung, Festlegung und damit Ausweitung von A 11 er-Dienstposten sehen DPolG und BDK das Innenministerium jetzt auf dem richtigen Weg. Nur durch eine nachvollziehbare Beschreibung der Dienstposten nach A 11 lässt sich gegenüber anderen Verwaltungen und dem Geldgeber, also den Bürgerinnen und Bürgern des Landes, eine Erhöhung und die damit zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung der polizeilichen Arbeit nachvollziehbar begründen. Und davon profitieren Kommissare wie Oberkommissare gleichermaßen.
Dabei wird künftig nicht nur die reine Führungsleistung sondern auch die Spezialisierung und Qualifizierung mit dem Grad der Schwierigkeit zur Aufgabenwahrnehmung eine entscheidende Rolle spielen und entsprechend honoriert.
Denn eines ist sicher:
Übernahme von Führungsverantwortung, notwendiger Fachverstand und erforderliche Spezialisierung im Bereich von Einsatz- und Streifendiensten, Spezialeinheiten oder Kriminalermittlungsdiensten müssen sich auch in einer adäquaten Besoldung widerspiegeln.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die Deutsche Polizeigewerkschaft werden nun aufmerksam und in engem Kontakt zu den politisch Verantwortlichen die weitere Entwicklung fachlich begleiten.
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