Eine Hilfe für jeden Polizeibeamten: Das neue Waffenrecht (2008) in der Bildübersicht mit Beispielen.
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Geschrieben von: DPolG Bund
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Berlin 05.03.2010
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die Initiative der Länder Bayern und Sachsen zur Strafverschärfung bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Grundsatz begrüßt. Der bishe-rige Strafrahmen, so der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt, sei mit zwei Jahren "einfach nur lächerlich". Allerdings reiche auch eine Verschärfung auf drei Jahre nicht aus.
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Liebe Kollegin, Lieber Kollege,
Gewerkschaften haben eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung. Sie vertreten die Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber und sorgen dafür, dass die Rechte des einzelnen und aller auch durchgesetzt werden können. Deshalb sollte jede Kollegin und jeder Kollege in einer Gewerkschaft organisiert sein. Leider ist dies in der Realität nicht so!
Mitglied in der DPolG Niedersachsen zu werden, bedeutet ein Teil einer starken Gemeinschaft zu sein. Gemeinsam können wir die Ziele verwirklichen. Dabei wollen wir es für interessierte Kolleginnen und Kollegen attraktiv machen, die Leistungen der DPolG zu testen und sich von unserer Gemeinschaft zu überzeugen.
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Ist die Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen eine gute Idee oder nicht?
Stimmt in unserem Forum ab und diskutiert mit: Hier entlang zum Forenbeitrag.... |
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Geschrieben von: Ministerium für Justiz
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Rechtsklarheit für Blutentnahmen bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr – Niedersachsen erarbeitet Gesetzentwurf
HANNOVER. "Wir brauchen Rechtsklarheit. Der einzelgesetzliche Richtervorbehalt für Blutentnahmen zur Alkohol- und Drogenkontrolle im Straßenverkehr (§ 81a StPO ) sollte entfallen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf werden wir im Niedersächsischen Justizministerium kurzfristig erarbeiten", kündigte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann am Mittwoch (3.03.2010) vor Journalisten in Hannover an.
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Geschrieben von: DPolG Bund
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Polizei kann sich nicht mehr auf Gesetzgeber verlassen
Als eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber bezeichnete DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten.
Wendt: „Wieder einmal widmete die Bundesregierung einem Gesetz nicht die notwendige Sorgfalt und wurde rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht. Das eigentliche Ziel, den Sicherheitsbehörden ein effektives Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung an die Hand zu geben, wurde völlig konterkariert von einer Datensammelwut, die selbst EU-Vorgaben noch übertraf.“
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Am 26.01.2010 tagte der Vorstand des DV Osnabrück in Bissendorf. Hauptthema war die Vorbereitung einer Sitzung des Direktionshauptvorstandes, um nach dem plötzlichen Tod unseres DV- Vorsitzenden Martin Niebusch Vorstandswahlen durchzuführen. Als Termin für die Direktionshauptvorstandssitzung wurde der 15.04.2010 festgelegt. Die Sitzung wird ab 10.00 Uhr im Landgasthaus Stumpe, Bissendorf, stattfinden.
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