|
Der Landesvorsitzende des BDK Ulf Küch, sein Stellvertreter Hans-Dieter Wilhus, der Landesvorsitzende der DPolG Thomas Kliewer mit seinen Stellvertretern Knut Hallmann und Alexander Zimbehl haben in einem Gespräch mit Innenminister Uwe Schünemann zum Thema A 11 und dem Konzept der Landesarbeitsgruppe mit dem dahinterstehenden Dienstpostenkonzept Gedanken und gemeinsame Positionen ausgetauscht. DPolG und BDK sind sehr an einer sachlichen und fundierten Diskussion zu der Aufgabenstellung der Landesarbeitsgruppe interessiert.
|
|
Weiterlesen...
|
|
Blaulichtparty
Die nächsten Termine:
26.08.2010
Stay tuned!
|
|
Weiterlesen...
|
|
Der Bundesvorsitzende Rainer Wendt sieht keine Chance, dass die Studie bundesweit von der DPolG unterstützt werden kann. In Niedersachsen gibt es dafür aber positive Voraussetzungen.
|
|
Weiterlesen...
|
|
In der „Neue Presse“, Hannover, vom 09.01.2010, erklärt Innenminister Schünemann u.a., der Streit um Punkte im Fragenkatalog der Studie über Gewalt gegen Polizeibeamte sei in Wirklichkeit Rivalität zwischen zwei Polizeigewerkschaften.
Dem widerspricht die DPolG Niedersachsen entschieden!
|
|
Weiterlesen...
|
Gesucht wurden die ältesten Kollegen im ESD oder in vergleichbaren Dienstbereichen; zahlreiche Zuschriften gingen nach dem Aufruf in der Novemberausgabe ein; die ältesten 5 Teilnehmer erhielten Einsatztaschen der FAMK mit Inhalt der DPolG
Wolfgang Bury (PK Hann. Münden), Rudolf Hamann (WSPK Wilhelmshaven), Ingbert Hinz (PK Lüchow), Bernd Krämmer (PK Langen) und Hans-Heinrich Wessels (PI Oldenburg Stadt) arbeiten noch im ESD oder einem vergleichbaren Dienstbereich. Sie hatten sich wie die anderen zahlreichen Kolleginnen und Kollegen selbst gemeldet oder waren von einem Kollegen gemeldet worden.
|
|
Weiterlesen...
|
|
Am 10.03., um 15 Uhr, fand eine weitere Vorstandssitzung des Direktionsverbandes Hannover statt. Andrea Flohr freute sich ganz besonders darüber, Klaus Dralle wieder im Kreis der Vorstandmitglieder begrüßen zu können.
|
|
Weiterlesen...
|
|
Geschrieben von: DPolG Bund
|
|
Zum 1. Oktober 2010 wird in Deutschland der „EU-Rahmenbeschluss zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldstrafen und -bußen“ vom 24. März 2005, umgesetzt. Diese Regelung ermöglicht es Bußgeldstellen aus anderen EU-Ländern, nichtbezahlte Geldbußen u.a. aus Straßenverkehrsverstößen auch in Deutschland zu vollstrecken. Bislang können nur österreichische Behörden ausstehende Bußgelder (ab einem Betrag von 25 €) hierzulande eintreiben.
|
|
Weiterlesen...
|
|
|
|
|
|