|
|
 |
|
|
|
Niedersächsischer Fußballgipfel: Gewalt im Fußball konsequent bekämpfen – Präventionsarbeit stärken
Auf Einladung der DPolG Niedersachsen fand am heutigen Freitag in Barsinghausen ein Gespräch zwischen Innenminister Schünemann, dem NFV-Präsidenten Karl Rothmund, dem Direktor des NFV Bastian Hellberg, dem Beauftragten für Sicherheit im Fußball Rainer Langer und dem DPolG-Landesvorsitzenden Thomas Kliewer statt.
Thomas Kliewer: "Wir haben bundesweit über 13000 gewaltgeneigte oder gewaltsuchende Fans. Vergangene Saison wurden über 300 Polizisten bei Fußballeinsätzen verletzt. Durch Fußballeinsätze entstanden über 1,5 Millionen Einsatzstunden und 100 Millionen Euro Kosten für den Steuerzahler. Deshalb müssen mehr gemeinsame Anstrengungen unternommen werden, um die Gewalt und andere negative Begleiterscheinungen beim Fußball einzudämmen. Erkannte Gewalttäter müssen isoliert und verbannt werden!"
Die DPolG setzt dabei folgende Schwerpunkte:
- Stadionverbote: Die Höchstdauer muss angehoben werden. Die derzeitige Höchstgrenze von drei Jahren zeigt keine ausreichend abschreckende Wirkung. Bei Verhängung der Höchstdauer muss eine positive Prognose bestehen, sonst wird das Stadionverbot verlängert.
- Pyrotechnik: Das Abbrennen von Pyrotechnik ist eindeutig zu untersagen. Die Diskussion ist zu beenden. Neben der bestehenden Rechtslage ist insbesondere die Gefährdung Unbeteiligter zu berücksichtigen. Vereine und Stadionbetreiber müssen Strafen bei festgestellten Verstößen verhängen.
- Gewalt: Erkannten Gewalttätern ist der Stadionzugang zu verwehren. Ordner müssen so qualifiziert sein, dieses auch durchzusetzen. Technische Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten müssen intensiviert werden. Die Vereine müssen den einschlägig auffälligen Fangruppierungen Privilegien (früherer Einlass, Lagerung von Fanutensilien, bevorzugter Zugang zu Tickets) streichen, um die Ernsthaftigkeit der Bekämpfung von Gewalt zu dokumentieren.
- An- und Abreise der Fans: Die Vereine haben eine Verpflichtung auch außerhalb des Stadions, da es ihre Fans sind. Deshalb ist ein vermehrter Ordnereinsatz in Sonderzügen oder an bekannten Treffpunkten zu gewährleisten. In allen Nahverkehrszügen muss ein striktes Alkoholverbot gelten.
- Prävention: Es muss auch in der 3. Liga hauptamtliche Fanbeauftragte als Mittler zwischen Verein und Fans geben. Die Zahl der hauptamtlichen Fanbeauftragten ist insgesamt zu erhöhen.
Fanprojekte müssen in allen Städten mit Vereinen in der 1. – 3. Liga verbindlich sein. Fanprojekte haben eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Insbesondere gegen eine aktuell versuchte Unterwanderung durch Rechtsextremisten bieten sie gute Aufklärungsmöglichkeiten
Die Gewalt im Fußball ist kein nur niedersächsisches Problem. Die Minderheit der Gewalttäter darf das Bild vom Fußball nicht bestimmen. Diesem müssen Vereine, Verbände, Fans und Polizei gemeinsam entgegentreten.
Alle Gesprächspartner erzielten zu den dargestellten Punkten absolute Übereinstimmung. Einigkeit bestand in erster Linie darüber, Gewalttätern und Störern keine Möglichkeit zu geben, den Fußball durch ihre Aktionen negativ zu beeinflussen.
Der gemeinsame Gesprächstermin wurde durch diverse Medienvertretern von Zeitungen und Fernsehen begleitet. Dieses bemerkenswert hohe Medieninteresse macht deutlich, wie wichtig dieses Thema derzeit in der Öffentlichkeit behandelt wird. Die DPolG wird weiterhin mit allen Beteiligten im Gespräch bleiben und die weitere Entwicklung verfolgen.
Presseresonanz (bitte klicken):
NDR online
Newscllick.de
Hannoversche Allgemeine Zeitung
DLZ
BIKING, RAFTING, CANYONING...UND JEDE MENGE MEHR
Erlebe zusammen mit Kollegen ein sportliches Wochenende in den Alpen.
Anmeldung noch bis zum 15.02.2012 möglich!
Location - das faszinatour- Outdoorzentrum Haiming
-
gleich hinter dem Fernpass, am Eingang zum Ötztal
-
Wildwasser umgeben von hohen Bergen & Gletschern
-
bestes und bekanntestes Raftingrevier der Alpen
Weiterlesen...
Der GLV sieht kritisch, dass sich der DBB erst jetzt zu der schon im Dezember 2011 bekannt gewordenen Problematik geäußert hat.
Es bleibt umstritten, ob mit Ablauf des 31.12.2011 evtl. Ansprüche aus dem Jahr 2008 tatsächlich verfristet sind.
In den nächsten Tagen wird der GLV dem NBB mindestens einen Betroffenen für ein Musterverfahren des Bereichs Polizei benennen und weiterhin über die Homepage die aktuelle Entwicklung darstellen.
Widerspruch gegen die Besoldungshöhe, Diskriminierungsfreie Bezahlung
- Details
-
Geschrieben von Peter Heesen, Bundesvorsitzender des dbb
Besoldungsrechtliche Auswirkungen der Entscheidungen des EuGH vom 08.09.2011, AZ: C 297/10 und C 298/10 und der Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.2011, AZ: 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in den bezeichneten Entscheidungen des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts wurde entschieden, dass die Vergütung im Tarifbereich, sofern sie ausschließlich an das Lebensalter anknüpft, rechtswidrig ist. Die Länder Berlin und Hessen als Arbeitgeber wurden verpflichtet, den Klägern Vergütung aus der höchsten Lebensaltersstufe zu gewähren. Die Länder Berlin und Hessen waren aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten und wendeten weiterhin den BAT an, während in Bund und Ländern bereits TVÖD /TV-L Geltung hatten.
- Altersdiskriminierung durch Besoldungsdienstaltersstufen?
Fraglich ist, inwieweit diese für den Tarifbereich (BAT) getroffenen Entscheidungen auf die Besoldung der Beamten übertragen werden können.
Diese Frage bezieht sich auf Besoldungsansprüche, die sich aus dem Besoldungsrecht „alter Fassung“ (d.h. in der bis zum 31.08.2006 maßgeblichen Fassung des BBesG) ergeben, sofern diese noch an das Besoldungsdienstalter anknüpfen.
Gleichermaßen bezieht sich dies auf die vor einer zwischenzeitlich erfolgten Besoldungsüberleitung entstandenen Bezahlungsansprüche.
Der dbb lässt diese Frage derzeit exemplarisch in 35 Verfahren aus Sachsen prüfen.
- Details
-
Geschrieben von NBB
Der EuGH und das Bundesarbeitsgerichts haben im Jahr 2011 entschieden, dass die Vergütung im Tarifbereich, sofern sie ausschließlich an das Lebensalter anknüpft, rechtswidrig ist. Die Länder Berlin und Hessen als Arbeitgeber wurden verpflichtet, den Klägern Vergütung aus der höchsten Lebensaltersstufe zu gewähren. Die Länder Berlin und Hessen waren aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten und wendeten weiterhin den BAT an, während in Bund und Ländern bereits TVÖD /TV-L Geltung hatten.
Ungeklärt ist, inwieweit diese für den BAT getroffenen Entscheidungen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten übertragen werden können.
Diese Frage bezieht sich auf Besoldungsansprüche, die sich aus dem Besoldungsrecht „alter Fassung" (d.h. in der bis zum 31.08.2006 maßgeblichen Fassung des BBesG) und damit auch aus dem derzeit für Niedersachsen geltenden Besoldungsrecht ergeben.
Es ist darauf hinzuweisen, dass bundesweit bisher allein das VG Halle eine entsprechende Konsequenz für das Besoldungsrecht sieht.
Der dbb verfolgt mit den bereits anhängigen Musterverfahren das Ziel, eine obergerichtliche oder höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage herbeizuführen.
Der NBB hat seinen Mitgliedsgewerkschaften und –verbänden einen Musterwiderspruch zugeleitet, den Einzelmitglieder zur Wahrung ihrer Rechte nutzen können.
Der NBB wird zeitnah ein entsprechendes Musterverfahren in die Wege leiten und peilt den Abschluss einer Musterprozessvereinbarung mit dem Land an.
Erlass sieht Einzelfallregelungen vor
Ab dem nächsten Jahr werden Beförderungen nur noch an den Stichtagen 01.06. und 01.12. erfolgen. Das ist Teil der Haushaltsberatungen für die im Gegenzug eingestellten Stellenhebungen gewesen.
Zur Erinnerung: Nächstes Jahr wird es insgesamt 819 zusätzliche Beförderungen vom Kommissar bis zum Hauptkommissar geben. 300 davon zum 01.06 und 519 zum 01.12.2012.
Die DPolG forderte in den Gesprächen mit den Politikern und dem Landespräsidium immer, dass diese einheitlichen Beförderungstermine keine negativen Auswirkungen auf die Ruhegehaltsfähigkeit einer Beförderung haben dürfen.
Darauf hat das Landespräsidium nunmehr reagiert: Im entsprechenden Erlass ist geregelt, dass über Ausnahmen von diesen einheitlichen Beförderungsterminen insbesondere zur Vermeidung besonderer Härten im Einzelfall das Landespräsidium entscheidet.
Damit können Kolleginnen und Kollegen auch weiterhin darauf hoffen, ihre Beförderung ruhegehaltsfähig zu bekommen.
Ein weiterer Erfolg: Die Ernennungen der Absolventinnen und Absolventen der Polizeiakademie sind von der Stichtagsregelung nicht betroffen. Insgesamt ein gutes Ergebnis!
Der Geschäftsführende Landesvorstand
 |
Der Vorstand der JuPol, sowie der Personalratskandidat Thomas Kollakowski mit Direktor Kaul, Abteilungsleiter Johst und DPolG-Landeschef Thomas Kliewer |
Es sind nur noch wenige Tage bis Weihnachten - da bietet es sich an, noch einmal zusammen zu kommen und das Jahr gemeinsam ausklingen zu lassen.
Aus diesem Grunde hat die JuPol, zusammen mit dem PV Nienburg (FV PA), die in der DPolG organisierten Studenten und Dozenten zu einem gemeinsamen Adventskaffee in die Polizeiakademie Nienburg eingeladen. Dabei waren weit mehr Gäste der Einladung gefolgt, als zunächst erwartet.
Als besondere Gäste konnten der Direktor der PA, Johannes-Jürgen Kaul, sowie der Abteilungsleiter 2, Matthias Johst, begrüßt werden. Außerdem war DPolG-Landeschef Thomas Kliewer extra nach Nienburg angereist.
In einer ausgesprochen angenehmen und geselligen Atmosphäre wurden die aktuellen Themen der Polizeiakademie und der Polizei Niedersachsen miteinander diskutiert. Außerdem gaben die stellvertretenden Vorsitzenden der Jungen Polizei, Pia Kalus, Pierre Keßler und Janique Zimbehl, einen Bericht über die Aktivitäten der JuPol im vergangenen Jahr!
Das bevorstehende Jahr 2012 wird angesichts der Personalratswahlen, auch für den Polizeihauptpersonalrat und die Jugendauszubildendenvertretung, grade für die Polizeiakademie ein besonderes spannendes Jahr! Die DPolG und die JuPol sind dabei gut aufgestellt und schauen daher optimistisch auf die kommenden Wochen und Monate!
|
|
|
|
 |
|